Gebühren
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Transparenz bei der Gebührenabrechnung ist ein Servicemerkmal der Kanzlei.
So erwartet Sie keine böse Überraschung:
Die Kosten einer Erstberatung
sind häufig durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Ansonsten fällt in
Abhängigkeit vom Gegenstandswert eine Gebühr von höchstens 190 Euro an.
Hinzu kommt noch eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 Euro. Zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, kostet eine Erstberatung also nicht mehr
als 249,90 Euro.
Für die außergerichtliche Tätigkeit bieten wir Ihnen den Abschluss
überschaubarer Honorarvereinbarungen an, je nach Fallgestaltung kommt hier
eine Streitwertvereinbarung, ein Pauschalhonorar oder auch eine
Stundensatzvereinbarung in Betracht.
Bei gerichtlichen Verfahren gilt für alle Anwälte in Deutschland das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. (RVG). Danach bestimmt sich die Höhe der
Gebühren nach dem Gegenstandswert und den Gebührentatbeständen, welche
im Laufe des Verfahrens erfüllt werden.
Auch für die außergerichtliche Tätigkeit und das gerichtliche
Verfahren holen wir für Sie gern Kostendeckung bei Ihrer
Rechtschutzversicherung ein. |
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