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Gebühren

Transparenz bei der Gebührenabrechnung ist ein Servicemerkmal der Kanzlei. So erwartet Sie keine böse Überraschung:

 

Die Kosten einer Erstberatung sind häufig durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Ansonsten fällt in Abhängigkeit vom Gegenstandswert eine Gebühr von höchstens 190 Euro an. Hinzu kommt noch eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 Euro. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, kostet eine Erstberatung also nicht mehr als 249,90 Euro.

Für die außergerichtliche Tätigkeit bieten wir Ihnen den Abschluss überschaubarer Honorarvereinbarungen an, je nach Fallgestaltung kommt hier eine Streitwertvereinbarung, ein Pauschalhonorar oder auch eine Stundensatzvereinbarung in Betracht.

Bei gerichtlichen Verfahren gilt für alle Anwälte in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. (RVG). Danach bestimmt sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert und den Gebührentatbeständen, welche im Laufe des Verfahrens erfüllt werden.

Auch für die außergerichtliche Tätigkeit und das gerichtliche Verfahren holen wir für Sie gern Kostendeckung bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein.

 
 
ADAC